Die Gründungsversammlung des Vereins „1bis19 – Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat“ hat am 24.7.2020 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab Beschlussdatum.
§ 1 Beitragspflicht
Alle ordentlichen Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 2 Erhebungszeitraum
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
§ 3 Beitragshöhe
- Der Regelbeitrag jedes Mitgliedes beträgt 120,- EUR.
- Jedes Mitglied kann bei Beitritt zum Verein oder bis jeweils vier Wochen vor Beginn eines neuen Kalenderjahres abweichend vom Regelbeitrag für sich selbst einen der folgenden Alternativbeiträge festlegen:
- 60,- EUR (reduzierter Beitrag)
- 240,- EUR (erhöhter Beitrag)
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Der Beitrag wird jährlich im Voraus zum ersten Werktag jedes Jahres fällig und vom Verein per Lastschrift eingezogen. Hierfür erteilt das Mitglied zuvor ein entsprechendes Mandat.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der Anteil als ganzes Zwölfteln pro angefangenem Monat des Beitrittes fällig.
- In Absprache mit dem Schatzmeister kann das Mitglied ersatzweise zum ersten Werktag des Jahres den Beitrag durch Überweisung auf das Konto des Vereins zahlen.
§ 5 Aufnahme- und sonstige Gebühren
Der Verein erhebt keine Aufnahme- oder sonstigen Gebühren.
§ 6 Änderung durch Vorstandsbeschluss
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 7 Spenden
Spenden an den Verein können jederzeit über die auf der Website 1bis19.de genannte Kontoverbindung oder über die dort verfügbaren Online-Zahlungsmöglichkeiten getätigt werden.
Berlin, 24.7.2020