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Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des Vereins „1bis19 – Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat“ hat am 24.7.2020 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab Beschlussdatum.

§ 1 Beitragspflicht

Alle ordentlichen Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 2 Erhebungszeitraum

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

§ 3 Beitragshöhe

  1. Der Regelbeitrag jedes Mitgliedes beträgt 120,- EUR.
  2. Jedes Mitglied kann bei Beitritt zum Verein oder bis jeweils vier Wochen vor Beginn eines neuen Kalenderjahres abweichend vom Regelbeitrag für sich selbst einen der folgenden Alternativbeiträge festlegen:
  • 60,- EUR (reduzierter Beitrag)
  • 240,- EUR (erhöhter Beitrag)

§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der Beitrag wird jährlich im Voraus zum ersten Werktag jedes Jahres fällig und vom Verein per Lastschrift eingezogen. Hierfür erteilt das Mitglied zuvor ein entsprechendes Mandat.
  2. Bei unterjährigem Eintritt wird der Anteil als ganzes Zwölfteln pro angefangenem Monat des Beitrittes fällig.
  3. In Absprache mit dem Schatzmeister kann das Mitglied ersatzweise zum ersten Werktag des Jahres den Beitrag durch Überweisung auf das Konto des Vereins zahlen.

§ 5 Aufnahme- und sonstige Gebühren

Der Verein erhebt keine Aufnahme- oder sonstigen Gebühren.

§ 6 Änderung durch Vorstandsbeschluss

Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

§ 7 Spenden

Spenden an den Verein können jederzeit über die auf der Website 1bis19.de genannte Kontoverbindung oder über die dort verfügbaren Online-Zahlungsmöglichkeiten getätigt werden.

Berlin, 24.7.2020